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896 wollten. 455 durften. 126 gaben auf, bevor jemand Nein sagte. — Anträge, Erlaubnisse, Rückzüge; Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis-Anbauvereinigungen, Stand Ende Juli 2026.

Anbauvereinigungen scheitern nicht am Willen. Sie scheitern am Betrieb.

Wir haben eine gegründet, betrieben und dabei alles aufgeschrieben: Selbstkosten, Anbau, Abgabe, Behörden, das Werbeverbot. Hier steht, was eine Anbauvereinigung ist, was du mitbringen musst und wo es welche gibt. Mitglied werden geht nur beim Verein selbst; welche es gibt, steht unter Standorte.

Kapitel 01: Das Problem

Das Gesetz erlaubt den Verein. Es erklärt nicht, wie du ihn betreibst.

Vier Stellen, an denen Gründungen hängen bleiben. Wir haben an allen vier gestanden.

  1. 01Erlaubnis
  2. 02Werbeverbot
  3. 03Anbau
  4. 04Betrieb
V5 — Landkarte der Erlaubnisdichte je Bundesland (Platzhalter)
Erlaubnis. Ob du eine Erlaubnis bekommst, hängt am Bundesland mehr als an dir: In Bayern wurden 11 von 46 Anträgen genehmigt und 24 zurückgezogen, in Nordrhein-Westfalen 126 von 240. Die Dichte reicht von 0,06 Vereinen je 100.000 Einwohner in Bayern bis 0,91 in Niedersachsen. Das Evaluationsteam der Bundesregierung nennt die Genehmigungsverfahren als Stelle, an der es hakt. Wann sie kommt, hängt an der Halle: Das Baurecht ist die zweite Hürde, seit ein Gericht im Juli 2026 entschied, dass die Erlaubnis keine Baugenehmigung ersetzt.
F4 — Aushang mit dem Wortlaut von § 6 KCanG in der Halle (Platzhalter)
Werbeverbot. Werbung und jede Form des Sponsorings für Anbauvereinigungen sind verboten: § 6 KCanG, bis 30.000 Euro je Verstoß. Kein Superlativ, keine Aufforderung, kein Preis, kein Bild, das Lust macht. Die Aufsicht verlangt „schmucklos“. Deshalb steht auf dieser Seite nichts, was wirbt.
F2 — Anbauteam am Kammerprotokoll (Platzhalter)
Anbau. Klima, Bewässerung, Rückverfolgung jeder Pflanze, Laborfreigabe jeder Charge, ein Plan für den Stromausfall am Wochenende. Für den Balkon gibt es Bücher. Für 500 Mitglieder gab es keins; deshalb haben wir eins geschrieben.
F10 — Abgabeliste und Ausweisprüfung, ohne Gesichter (Platzhalter)
Betrieb. Mitgliederverwaltung, Beitragskonten, Abgabelisten, Meldung an die Behörde bis zum 31. Januar. Die meisten Gründungen scheitern hier, nicht am Willen.

Kapitel 02: Das Modell

Ein Verein, der sich nicht auszahlt. Das ist der Zweck.

Vier Regeln, die aus einem Verein ein Selbstkostenmodell machen. Alle stehen in der Satzung, keine ist Absicht geblieben.

  1. Regel 1

    Die Aufnahmegebühr baut deine Kammer

    Sie ist zweckgebunden: Sie schafft die Produktionskapazität für das Mitglied, das sie zahlt. Kammer, Licht, Technik.

    V1 — Geldkreislauf des Selbstkostenmodells (Platzhalter)
  2. Regel 2

    Der Beitrag beginnt mit der ersten Pflanze

    Bis für ein Mitglied angebaut wird, zahlt es keinen Monatsbeitrag. Niemand zahlt für eine Ernte, die es noch nicht gibt.

  3. Regel 3

    Die Abgabe ist ein Verfahren, kein Verkauf

    Persönlich, gegen zwei Ausweise, nach Laborfreigabe der Charge, innerhalb der gesetzlichen Höchstmengen. Jede Pflanze ist bis zur Kammer rückverfolgbar.

  4. Regel 4

    Die Stundung ist Pflicht

    Liegt der nicht verplante Kontostand über der Schwelle aus der Satzung, stundet der Vorstand die Beiträge, bis er wieder darunter fällt. Der Verein spart nicht, er verteilt.

An einem Erntetag stehen achtzehn bis zwanzig Mitglieder in der Halle. Abgabe, Aufsicht und Anbau liegen in Mitgliederhand. Ein Verein, der das nicht organisiert, bezahlt Personal, und dann ist der Selbstkostenpreis weg.

Manuel, Mitgründeraus dem Betrieb seit November 2024

Kapitel 03: Das System

Vier Dinge, die du am ersten Tag brauchst und meist erst im zweiten Jahr hast.

Kein Konzeptpapier, sondern das, womit ein Verein seit zwei Jahren arbeitet.

  1. 01

    Playbook · 29 Betriebsartikel

    Kammerbetrieb, Gießentscheidung, Rückverfolgung, Kammerprotokoll, Notfallhandbuch, Hygiene und Zutritt. Geschrieben für das Anbauteam, nicht für Besucher. Der Maßstab für jeden Artikel: Nach dem Lesen kann jemand handeln.

  2. 02

    Software · Mitglieder, Termine, Abstimmungen, Wissen

    Eine App für das, was Mitglieder am häufigsten brauchen (58 Prozent unserer öffentlichen Beiträge vor der App waren Termine), und ein KI-gestütztes Backend für Buchführung, Beitragskonten und Abgabelisten, rund 20 Euro je Nutzer und Monat. Es verarbeitet Mitgliedsnummern, keine Namen; jeder Ablauf hat einen Punkt, an dem ein Mensch freigibt.

  3. 03

    Prävention · Altersgrenze 22

    Das Gesetz erlaubt Mitglieder ab 18 und sieht für 18- bis 21-Jährige eigene Mengen- und THC-Grenzen vor. Wir verwalten diesen Sonderfall nicht, wir schließen ihn aus: Mitglied wird man ab 22. Präventionsbeauftragter und Jugendschutzkonzept liegen als Muster vor.

  4. 04

    Compliance · 14 Regeln, 88 geprüfte Stellen

    Das Werbeverbot als Regelwerk, nicht als Rechtsmeinung: vierzehn Sprachregeln, ein Inventar, das jede Stelle unserer eigenen Kommunikation an § 6 gemessen hat, sechs Ersetzungsmuster für die häufigsten Fehler. Diese Seite ist danach geschrieben.

05 · Die Zahlen

Genehmigt von beantragt, je Bundesland

Nordrhein-Westfalen
126 von 240
Niedersachsen
94 von 146
Baden-Württemberg
37 von 118
Bayern, 24 zurückgezogen
11 von 46
Hessen: genehmigt / bauen tatsächlich an
21 / 15

Die drei Zahlen vom Anfang, aufgeschlüsselt. Eine Erlaubnis ist ein Blatt Papier; ein Betrieb ist eine Halle, ein Anbauteam, ein Konto und ein Regelwerk. Hessen zeigt den Abstand zwischen beidem: 21 Vereine genehmigt, 15 bauen an. Länderzahlen von der Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis-Anbauvereinigungen, Stand Ende Juli 2026; die Hessen-Zahl aus dem Hanf Magazin, Juli 2026.

Vorab

  • Warum gibt es hier keine Sortenbilder, keine Preise als Angebot und keinen Beitritts-Knopf?

    Weil § 6 KCanG Werbung für Cannabis und für Anbauvereinigungen verbietet, und weil diese Site vorleben soll, wie eine Vereinsseite unter diesem Verbot aussieht. Zahlen stehen hier als Rechenwerte mit Datum, nie als Angebot. Was auf einer Vereinsseite stehen darf und was nicht, erklärt „Warum diese Website nicht wirbt“.

  • Für wen ist die Site?

    Zuerst für dich, wenn du überlegst, Mitglied in einer Anbauvereinigung zu werden, und wissen willst, was das ist, was du mitbringst und wo es welche gibt. Und für dich, wenn du wissen willst, wie so ein Verein von innen läuft: Selbstkosten, Anbau, Abgabe, das Werbeverbot.

  • Kann ich über diese Seite Mitglied werden?

    Nein, Mitgliedschaft gibt es nur beim Verein selbst. Was du dafür mitbringen musst, steht unter Modell (ab 18 nach Gesetz, im Modell ab 22, Wohnsitz in Deutschland, nur ein Verein, Mindestdauer drei Monate). Welche Vereine nach dem Modell arbeiten, steht unter Standorte, mit Link auf ihr Aufnahmeverfahren. Wir selbst nehmen keine Anfragen dazu entgegen.

  • Ist Bundeslunte ein Verein?

    Nein. Bundeslunte ist ein privates Projekt von Manuel, Mitgründer der Alsdorfer Lunte und mit Peter Autor des Lunte-Konzepts; er ist nicht mehr im Vorstand. Bundeslunte baut nicht an, gibt nichts weiter und nimmt keine Mitglieder auf.

07 · Chronik, kurz

2024

Erlaubnis

Am 17. November 2024 die erste Erlaubnis für eine Anbauvereinigung in der Region Aachen, viereinhalb Monate nach dem ersten möglichen Antragstag.

2025

Erste Ernte, erste Abgabe

Die erste Ernte im September, seitdem Abgabe zweimal im Monat, persönlich und gegen zwei Ausweise.

2026

Satzung, Aeroponik, achtzig Mitglieder

Neue Satzung mit Stundungsklausel, der erste aeroponische Durchgang im August, knapp 80 Mitglieder.

Vereine, die nach diesem Modell arbeiten. Mitgliedschaft, Satzung und Aufnahme regelt jeder Verein selbst; der Link führt zu seinem Aufnahmeverfahren.

  • Alsdorf, Städteregion Aachen

    Anbauvereinigung nach § 11 KCanG · in Betrieb seit November 2024

    Satzung, Aufnahmeverfahren, Kontakt: alsdorfer-lunte.de

Bundeslunte

Was hier steht, ist belegt. Was nicht belegt ist, steht hier nicht. Wenn du etwas findest, das nicht stimmt, sag es uns; ein Fehler in einem Text ist uns wichtiger als Lob.